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Von A bis Z: Diese Begriffe der Baufinanzierung sollten Sie kennen

Wer seine Wunschimmobilie kaufen oder bauen möchte, benötigt in den allermeisten Fällen eine Baufinanzierung. Als hätte man damit nicht schon alle Hände voll zu tun, können im damit verbundenen Gespräch mit der Bank zusätzlich noch Fachbegriffe auftauchen, die einem bislang unbekannt waren.

Damit Sie darauf vorbereitet sind und bedenkenlos in das Bankgespräch gehen können, erklären wir Ihnen die wichtigsten Grundbegriffe der Baufinanzierung – von A wie Annuitätendarlehen bis Z wie Zinsbindungsfrist.

Das ABC der Baufinanzierung

A wie Annuitätendarlehen

Eine Annuität ist eine regelmäßige zu leistende Zahlung und setzt sich aus den Zinsen und der Tilgungsrate zusammen. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die zu zahlende Rate, die Annuität, über die gesamte Laufzeit des Kredites hinweg gleich. Dabei verändern sich im Laufe des Kredites die Anteile von Zinsen und Tilgung, denn je länger ein Kredit bereits läuft und je mehr bereits getilgt wurde, desto weniger Zinsen fallen an.

B wie Bonität

Die Bonität ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Bevor die Bank einem Kunden einen Kredit gewährt, muss erst dessen Bonität geprüft werden. Das beinhaltet neben dem Einkommen und Vermögen auch dessen Zahlungsmoral.

E wie Effektivzins

Der Effektivzins stellt die pro Jahr anfallenden Gesamtkosten des Darlehens in Prozent dar. Der Sollzins oder auch Nominalzins gibt lediglich die Höhe der Verzinsung des Darlehens an, während der Effektivzins die tatsächliche Gesamtbelastung berücksichtigt, wie etwa Bearbeitungsgebühren oder sonstige zusätzlich anfallende Kosten.

F wie Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten des Immobilienkaufs oder eines Bauvorhabens beinhalten sämtliche Kosten, die unmittelbar mit der Finanzierung in Verbindung stehen. Das sind einerseits alle Zinskosten, die im Laufe des gesamten Darlehens entstehen, sowie andererseits die Kosten, die rund um den Darlehensvertrag entstehen, wie zum Beispiel die Notargebühren oder die Kosten, die für das Grundbuchamt rund um die Grundschuld anfallen.

G wie Grundschuld

Mit der Grundschuld und deren Eintragung in das Grundbuch sichern sich die Banken vor einem Zahlungsausfall des Darlehensnehmers ab. Damit wird der Bank das Recht auf Auszahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück eingeräumt – was im Regelfall die Zwangsversteigerung nach sich zieht. Die Grundschuld ist dabei nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden.

H wie Hypothek

Wie die Grundschuld ist eine Hypothek eine Form der Absicherung der Bank, die ebenso ins Grundbuch eingetragen wird. Der Unterschied zur Grundschuld ist jedoch, dass die Hypothek stets an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt ist, während eine Grundschuld zur Absicherung beliebiger Forderungen herangezogen werden kann.

N wie Nettodarlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist die Summe, die dem Darlehensnehmer letztlich ausbezahlt wird. Der Nettodarlehensbetrag entspricht nicht zwangsläufig dem Bruttodarlehensbetrag, da Banken eventuell über den Zinssatz hinaus weitere Kosten berechnen.

R wie Restschuld

Die Restschuld entspricht dem Teil des Darlehens, der nach Ablauf der Laufzeit noch nicht zurückgezahlt wurde und somit noch aussteht.

T wie Tilgung

Die Rückzahlung des Darlehens wird auch als Tilgung bezeichnet. Die Tilgungsrate ist dabei die Höhe des Rückzahlungsbetrages. Bei der Darlehensrate bzw. Kreditrate kommen zur Tilgungsrate noch zusätzlich die anfallenden Zinskosten hinzu.

Z wie Zinsbindungsfrist

Der im Darlehensvertrag festgesetzte Zinssatz bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum – die Zinsbindungsfrist. Im Anschluss an die Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz neu verhandelt oder das Kreditinstitut gewechselt werden.

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