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Wohngipfel: Diese Maßnahmen hat die Große Koalition beschlossen

Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Wohngipfels vom 21. September vorgestellt. Folgende Maßnahmen haben die Politik und Wirtschaft im Wohnbereich beschlossen, um zu hohen Mieten Einhalt zu gebieten.

Mehr Wohnungen

Das schon seit einigen Wochen auf dem Plan stehende Wohnungsbauprogramm wurde nun endlich am Freitag, den 21. September, beschlossen. Trotz gespaltener Meinungen über die Beschlüsse, scheinen diese einen Schritt in die richtige Richtung zu bedeuten. In einem 13-seitigen Bericht stellte die Bundesregierung mehrere Neuerungen vor – Teile davon gehörten schon dem Koalitionsvertrag an.

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern seit März 2018, spricht hierbei von der größten Anstrengung, die bisher im Wohnbereich unternommen worden sei. “Wir wollen eine große Kraftanstrengung unternehmen, um unser Ziel von mehr Wohnungen zu erreichen”, bekräftigt Angela Merkel. Die GroKo hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen zu errichten. Im Nachfolgenden die beschlossenen Maßnahmen:

Mietspiegel

Der sich aktuell noch an den Mieten der letzten vier Jahre orientierende Mietspiegel soll künftig die Mieten der letzten sechs Jahre in die Berechnung einfließen lassen. Zudem sollen gesetzliche Mindestanforderungen zur Standardisierung eingeführt werden.

Baukindergeld

Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt erhalten beim Erwerb von Wohneigentum ein jährliches Baukindergeld von 1.200 Euro pro Kind. Familien dürfen sich demnach mit einer Bezuschussung für zehn Jahre, also 12.000 Euro freuen. Das hierfür benötigte Geld wird aus einem 2,7 Milliarden Euro großen Topf bereitgestellt und jetzt schon von der Großen Koalition eingesetzt.

Mehr Baufläche für die Kommunen

Um den hohen Preisen für Grundstücke entgegenzutreten, wird die Bundesregierung den Kommunen Bauland vergünstigt zur Verfügung stellen. Bis dato durfte derjenige das Land sein Eigen nennen, der die größte Summe dafür offerierte. Hierfür fand nun eine Änderung im Haushaltsgesetzbuch statt, sodass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht nur auf den eigenen Gewinn bedacht ist.

Steuererleichterungen

Beim Bau von Mietwohnungen mit Baukosten von höchstens 3.000 Euro pro Quadratmeter, dürften sich Bauherren künftig über Steuererleichterungen freuen. Dafür sieht der Gesetzgeber eine jährliche Abschreibung von jährlich fünf Prozent vor. Bauanträge die zwischen dem 31. August und Ende 2021 eingehen, sind neben dem Ausbau von Dachgeschossen und Gewerbeflächen von dieser Regelung betroffen.

Mietpreisbremse

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse wird verschärft. Künftig dürfen Vermieter nur noch acht statt elf Prozent auf Mieter umlegen. Zusätzlich dazu dürfen Wohnungen bei Wiedervermietung nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen – wobei hierbei auch Ausnahmen festgelegt sind.

Bauvorschriften

Auch in Punkto Bauvorschriften hat die Bundesregierung Neuerungen verabschiedet. Hierbei sind Genehmigungserleichterungen und eine bessere Nutzung der Flächen in der Stadt vorgesehen. Eine Expertenkommission soll bis Sommer 2019 untersuchen, ob und wie eine Optimierung der Nutzung von Bauland auszusehen hat. Die dadurch erarbeiteten Reformen sollen die Bearbeitung schneller und günstiger machen.

Wohnungsbauprämie

Das Bausparen soll wieder attraktiver gemacht werden. Das Anheben des Prämienzinses und die Anpassung der Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklungen sind zudem Anpassungen, die vorgenommen wurden.

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Sozialer Wohnungsbau

Die Bundesregierung wird bis 2021 mindestens fünf Milliarden Euro in neue Sozialwohnungen investieren. Somit sollen mehr als 100.000 Sozialwohnungen in den nächsten drei Jahren entstehen.

Wohngeld

Auch beim Wohngeld sieht die Große Koalition Handlungsbedarf. Ab 2020 soll die Reichweite und das Niveau des Wohngeldes angehoben werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben knapp 600.000 Haushalte Ende 2017 staatliche Zuschüsse beantragt.

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