Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer – Das könnte nun auf Immobilienbesitzer und Mieter zukommen
Seit Jahren ist die Grundsteuer umstritten. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung gefällt und die derzeitige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Nun muss der Gesetzgeber sie bis zum 31. Dezember im kommenden Jahr anpassen. Dadurch könnten Immobilien für Käufer und auch für Mieter teurer werden.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer sei „völlig überholt“. Es käme zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In Deutschland wird auf etwa 35 Millionen Grundstücke die Grundsteuer erhoben.
Unklar, wie Grundstücke und Immobilien nun besteuert werden
Wie die Reformen aussehen werden, ist noch unklar. Für die Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Dabei ist die Steuer, die auf Häuser und Grundstücke gezahlt wird, schon lange umstritten. Die Werte auf deren Grundlage sie bisher berechnet wird, sind Einheitswerte und stammen für den Westen aus dem Jahre 1964 und für den Osten von 1935. Außerdem ist derzeit egal, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet.
Schon vor dem Urteil wurde erwartet, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer kippen.
Gesetzgeber hat noch keine konkreten Reformpläne
Doch was kommt nach der Grundsteuer? Der Gesetzgeber hat noch keine neue Grundsteuer erarbeitet. Man wolle erst abwarten, wie die Begründung des Verfassungsrichters ausfällt, zitiert die „Welt“ Verantwortliche. Im Koalitionsvertrag gebe es aber Andeutungen. So kündige die Große Koalition die Einführung einer neuen „Grundsteuer C“ an. Sie solle für unbebaute Grundstücke gelten. Wenn diese Grundsteuer C kommt, müssten viele Bürger womöglich mehr zahlen, als bisher.
Bundesländer wollen Gebäude- mit Bodenwert kombinieren
Einige Bundesländer schlagen vor, die Grundsteuer B in Zukunft nach einem „Kostenwertmodell“ zu ermitteln. Dafür werden der Gebäudewert, der sich nach den Herstellungskosten richten soll, und der Bodenwert kombiniert. Das wäre sehr kompliziert. Die Finanzverwaltung müsste bei etwa 35 Millionen Immobilien Kosten ermitteln. Dabei soll es laut „Welt“ pauschale Abschläge für Wertminderungen geben, die durch das Alter der Immobilie entstanden sind. Bis zu 70 Prozent des Wertes könnten je nach Baujahr laut „Spiegel Online“ abgezogen werden.
Von Seiten der Bundesländer Niedersachsen und Hessen hieß es, dass das mindestens zehn Jahre dauern dürfte. Dann wären die Werte wieder veraltet. Auch die bisherigen Werte sollten eigentlich alle sechs Jahre neu ermittelt werden. Das wurde nicht gemacht. „Belastbare Bewertungsverfahren kosten Geld“, sagte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) laut „Welt“. „So kostet ein professionelles Wertgutachten für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im Wert von 250.000 Euro leicht 1.000 Euro und mehr.“ Eine solche Kostenwertbemessung würde zudem zu lange dauern, sagte Jürgen Michael Schick, Präsident des Branchenverbands IVD.
Alte Immobilien könnten steuerlich bevorzugt werden
Der Bundesrat segnete die Modelle bereits ab. Kritik gibt es von Immobilienmarktexperten des IW: „Erste Schätzungen gehen davon aus, dass die Kostenwerte innerhalb einer Kommune zwischen 54 und 181 Prozent des Verkehrswerts betragen.“ Diese Abweichungen könnten steuersystematisch nicht erklärt werden, denn die Kostenwerte könnten ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Die Experten schlagen stattdessen eine Bodensteuer vor. Sie bemisst sich am Grundstückswert. Die daraufgebauten Gebäude würden keine Rolle mehr spielen. „Damit werden große Anreize gesetzt, ein Grundstück schnell der Bebauung zuzuführen“, sagte IW-Immobilienökonom Michael Voigtländer in der „Welt“. Auch das DIW sehe in diesem Modell Vorteile: „Grundstücksspekulation wird stärker belastet, Investitionen in die Bebauung, Umnutzungen und Nachverdichtungen werden dagegen nicht belastet, da Investitionen in die Bebauung der Grundstücke keine höhere Grundsteuerbelastung auslösen.“
Weitere Möglichkeit: Ein Pauschalbetrag
Eine weitere Möglichkeit wäre, Grundstückflächen und Gebäudeflächen mit einem festen Pauschalbetrag zu besteuern. „Ein solches Konzept wäre mit dem geringsten Erhebungsaufwand verbunden und könnte schnell umgesetzt werden“, schreibt das DIW. Allerdings wären die Kommunen dann nicht mehr an der Preissteigerung von Grund und Boden steuerlich beteiligt.
Bei dem Ländervorschlag würden vor allem Leute mit alten Immobilien profitieren. Doch für Neubauten würde die Grundsteuer deutlich teurer werden. Bei Erhöhungen könnten auch die Mieten steigen, weil die Vermieter die Kosten umlegen.
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