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Grundsteuerreform: Wird es für Immobilienbesitzer jetzt teurer?

Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die geltende Grundsteuerregelung als rechtswidrig, da sie dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und veraltet ist. Bis Ende 2019 hatte der Gesetzgeber nun Zeit, eine Grundsteuerreform zu erwirken. Wird es nun teurer für Eigenheimbesitzer?

Alte Grundsteuer abgelehnt – Neue Grundsteuerreform

Die Grundsteuer regelt die Steuerhöhe eines Grundstücks in einer Kommune und ist für die Gemeinden besonders wertvoll, da sie ungefähr 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen ausmacht. Die Grundsteuer erhebt Steuerabgaben auf den Besitz eines Grundstücks und richtet sich dabei nach dessen Wert. Anders als die Grunderwerbssteuer ist sie jährlich zu zahlen. Das deutsche Grundsteuersystem ist jedoch veraltet, da die Zahlen für die Bewertungsgrundlage im Osten auf 1935 und im Westen auf 1964 zurückgehen. Deshalb beschloss das Bundeverfassungsgericht eine Grundsteuerreform, welche ab 2025 erstmals in Kraft treten wird.

Die neue Grundsteuer – eine Sache der Politik

Die Grundsteuerreform wurde lange diskutiert, letzten Endes konnten sich der Bundesfinanzminister und die Länder aber auf einen Kompromiss einigen. In dem Kompromiss, auch die „goldene Brücke“ genannt, wurde festgelegt, dass die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geforderten Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts bundesweit gelten. Das Bundesfinanzministerium hofft, dass die Bundesländer viele Eckpunkte in ihre Grundsteuermodelle übernehmen werden. Die Länder dürfen aber aufgrund der Öffnungsklausel vollumfänglich von diesem Vorschlag abweichen und individuell ein Grundsteuersystem festlegen.

Wird es für Eigenheimbesitzer teurer?

Letzten Endes ist das Ziel der neuen Grundsteuer nicht, die Abgaben für einzelne Bürger zu erhöhen, lediglich soll den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichts gefolgt und ein zeitgemäßes Grundsteuersystem erstellt werden. Ob das stimmt, wird sich zeigen, denn die beschlossene Reform regelt nicht, ob Hauseigentümer oder Mieter künftig mehr Geld zahlen müssen oder nicht. Im Endeffekt ist das die Sache der einzelnen Länder. Die Hebesätze der Kommunen bestimmen maßgeblich die Höhe der Grundsteuerschuld von Immobilienbesitzern. Des Weiteren darf die Grundsteuer von Vermietern auf die Nebenkostenrechnung der Mieter umgelegt werden. Außerdem kommt es auf die neuen Grundsteuermodelle an, die die Bundesländer einführen.

Die neuen Modelle: So wird die Grundsteuer zukünftig berechnet

Bisher war die Grundsteuer abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude, welches darauf gebaut wurde. Hinzu kommt noch ein individuell von den Gemeinden bestimmter Hebesatz, sprich die Kommune legt einen bestimmten Faktor fest, der letzten Endes die Höhe der Grundsteuer bestimmt. Auch zukünftig wird es weiterhin den kommunalen Hebesatz geben, so viel ist klar. Danach scheiden sich die Gemüter.

Olaf Scholz möchte in die Berechnung den Wert einer Immobilie einfließen lassen, dazu zählen die Grundstücksgröße und Hausfläche und die Lage der Immobilie. Diese Faktoren werden im sogenannten Bodenrichtwert zusammengefasst. Die Konsequenz dieser Regelung wären sehr wahrscheinlich höhere Grundsteuern in Zentrumslagen, die von einer guten Infrastruktur erschlossen sind. Außerdem möchte er erreichen, das Eigentümer von Luxusimmobilien mehr Grundsteuer bezahlen müssen als Bürger in einer mittelklassigen Wohnung. Kritiker bemängeln jedoch den hohen Bürokratieaufwand, den dieses Modell mit sich bringt.

Bayern sieht beispielsweise eine andere Grundbesteuerung vor, nämlich das Flächenmodell. Eigens dafür erwirkte es die Änderung des Grundgesetzes, das Ergebnis ist eine bundesweit gültige Öffnungsklausel. Das Flächenmodell ist ein wertunabhängiges Modell und besteuert die Grundstücksfläche sowie die Geschossfläche der darauf errichteten Immobilie.

Baden-Württemberg diskutiert noch über drei mögliche Modelle: entweder das Bodenwertmodell, in dem die Grundstücksgröße sowie der Bodenrichtwert kalkuliert wird. Oder Bayerns Flächenmodell. Als letzte Option gibt es noch das Kombinations-Modell, welches die Grundstücksfläche, die Wohnfläche eines Gebäudes und den Bodenrichtwert beinhaltet.

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Je nachdem, für welches Modell sich ein Bundesland entscheidet, wird auch die Grundsteuer für Eigenheimbesitzer grundsätzlich teurer, gleichbleibend oder günstiger. Die letzte Instanz sind aber immer noch die Kommunen selbst, die mit ihren Hebesätzen für die Grundsteuerhöhe ausschlaggebend sind.

Bildquellen: 88studio/Shutterstock.com