Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält der Käufer einer Immobilie vom Finanzamt ein Papier, welches die Zahlung der Grunderwerbssteuer bestätigt. Wichtig hierbei ist, dass ohne die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung im Grundbuch erfolgen kann.

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