Mietpreisbremse bis 2025 verlängert: Das hat die große Koalition zum Thema Wohnen beschlossen

Wer mit einem kleinen Geldbeutel in einer großen Stadt eine Wohnung sucht, kennt das Problem: Es gibt zu wenig Wohnraum, vorhandene Wohnungen sind oft teuer.

Um diesem Problem entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass Wohnraum bezahlbar ist, wurde die Mietpreisbremse eingeführt, bei der die Länder in bestimmten Gebieten festlegen können, dass Mietkosten die zuvor ermittelte Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen dürfen. Eigentlich wäre die Mietpreisbremse im nächsten Jahr ausgelaufen. Doch die große Koalition hat sie bei einem Ausschusstreffen im August bis Ende 2025 verlängert. Was sich hierbei noch rund um das Thema Wohnen getan hat.

Vergleichsmiete über sechs statt vier Jahre ermittelt

Die Mietpreisbremse gilt nun also noch bis 2025. Somit läuft sie fünf Jahre länger als eigentlich geplant. Gleichzeitig wird der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der Vergleichsmiete von bisher vier auf nun sechs Jahre verlängert. Da in den letzten Jahren die Preise rasant angestiegen sind, seien die vier Jahre kein adäquater Vergleich, hieß es aus politischen Kreisen. Vermieterkreise kritisieren genau das.

Die neuen Beschlüsse kommen alle den Mietern zugute. So wird nun auch das sogenannte Rügen von überhöhten Mieten, die über dem Spiegel liegen, für Wohnungsmieter einfacher. Hier ist der Vermieter in der Pflicht, den Tatbestand offen darzulegen. Mieter müssen lediglich angeben, einen zu hohen Preis rügen zu wollen.

Rückzahlungen von überhöhten Mieten

Bisher hatten Mieter in diesem Fall nämlich das Nachsehen: Selbst, wenn sie überhöhte Mietkosten rügten, konnten sie bereits bezahltes Geld nicht mehr rückfordern. Mit der neuen Regelung geht das nun für 2,5 Jahre in der Vergangenheit. Voraussetzung ist, dass ein Mieter einen zu hohen Mietpreis spätestens 2,5 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses rügt. Wer zu hohe Preise bezahlt, kann nun also auch bereits zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Außerdem erschwert die große Koalition mit ihren Beschlüssen das Umwandeln von vermietetem Wohnraum in Eigentumswohnungen und schützt Mieter so noch stärker.

Doch nicht nur die Lage von Mietern wird mit den neuen Beschlüssen verbessert. Auch Kaufinteressenten profitieren davon. So soll eine Regelung in Kraft treten, laut der die Partei, die einen Makler nicht bestellt hat, höchstens die Hälfte der Maklerprovision aufbringen muss. Bisher herrschten hier in allen Ländern unterschiedliche Regelungen, die SPD forderte ursprünglich ein komplettes Bestellerprinzip, laut dem der Auftraggeber allein die Maklerkosten zu tragen hat. Dies wurde damit zwar nicht ganz umgesetzt, doch die Fünfzig-Prozent-Regelung dürfte vielen Käufern zugutekommen, für die die Provision häufig eine Hürde beim Kauf ist.

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