Eigentumsübergang

Bei einem Immobilienkauf findet der Eigentumsübergang erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch statt. Da die Eintragung je nach Schnelligkeit der Grundbuchämter mehrere Wochen dauern kann und erst nach Zahlung der Grunderwerbssteuer erfolgt, wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese sichert bis zur Eintragung des neuen Eigentümers die Rechte des Käufers und verhindert, dass der Verkäufer an andere Personen verkauft oder die Immobilie beispielsweise mit Grundpfandrechten belastet.

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