Nettomietrendite

Im Gegensatz zur Bruttomietrendite fließen bei der Berechnung der Nettomietrendite bestimmte Kosten mit ein. Hier zu allererst die Kaufnebenkosten, wie Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbucheintragungskosten. In der Regel sind dies fünf bis acht Prozent des Kaufpreises. Gegebenenfalls sind auch Maklergebühren – wenn diese entstanden sind – miteinzukalkulieren. Die beim Kauf der Immobilie anfallenden Kosten werden auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Bei der Miete sind weitere Kosten hingegen abzuziehen, um von der Bruttokaltmiete zur Nettokaltmiete zu kommen. Typische Kosten wären Gebühren für die Hausverwaltung, Instandhaltungsrücklage, Leerstandsrisiko sowie Rücklagen für kleinere Reparaturen. Beispielsweise wird die Immobilie im Wert von 250.000 Euro im Bundesland Bayern erworben. Hier fallen 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis an, somit 8.750 Euro. Für den Eintrag in das Grundbuch sowie für den Notar werden beispielsweise 3.000 Euro fällig. Der Makler erhält 8.925 Euro. Somit liegen die tatsächlichen Investitionskosten anstatt bei 250.000 Euro bei 270.675 Euro. Für die Hausverwaltung werden im Jahr 300 Euro kalkuliert, die Instandhaltungsrücklage schlägt mit 400 Euro zu Buche, für kleinere Reparaturen werden 480 Euro eingeplant und das Leerstandsrisiko geht mit 192 Euro in die Rechnung ein. Somit beträgt die Nettojahreskaltmiete 8.228 Euro. Die Nettomietrendite beträgt somit (8.228 Euro x 100) / 270.675 Euro gleich 3,04 Prozent.

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