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Bereit für die Zukunft? Erste Villa auf dem Mars steht bei ImmobilienScout zum Verkauf

Der Immobilienmarkt schließt sich mit einem exterrestrischen Eigenheim-Angebot der Vision des Technikpioniers Elon Musk an: die Menschheit auf dem Mars sesshaft zu machen. Im Jahr 2060 könnten die ersten „Marsianer“ auf den roten Planeten übersiedeln.

Das Internetportal „ImmobilienScout 24“ bietet erstmals eine Immobilie auf dem Mars zum Kauf an: Das „Space Loft 2060“. Mit dieser futuristischen Villa scheint das Leben auf einem anderen Planeten in greifbare Nähe zu rücken. Komforteinbußen sind bei der Ausstattung des zum Verkauf stehenden Objekts jedenfalls nicht zu erwarten. Allerdings gibt es noch offene rechtliche Fragen, die dem ambitionierten Vorhaben im Weg stehen könnten.

Leben im Space Loft 2060

Unter der Adresse „Auf dem Mars 6“ soll ein extravagantes Domizil entstehen, in dem Käufer ab 2060 leben könnten. Ein Vorteil: Von unangenehmen Nachbarn und lauten Straßen wird man in der Umgebung der Mars-Villa wohl verschont bleiben. „ImmobilienScout 24“ will mit dem in Kooperation mit „National Graphics“ entwickelten Objekt mutige und millionenschwere Käufer zu Selbstversorgern machen – denn das Lebenserhaltungssystem Enviromental Control and Life Support System (kurz ECLSS), das für den Betrieb der Villa genutzt werden soll, verwendet ausschließlich örtliche natürliche Ressourcen. Der Arbeitsstrom, der für die Nachbildung der Erdatmosphäre notwendig ist, wird zum Beispiel über Sonnenenergie gewonnen, unterirdisches Eis dient als Quelle für die Wasserversorgung. In einem Marsjahr, was 687 Tagen entspricht, soll das System etwa 2.800 Liter Wasser und 687 Kilogramm Sauerstoff produzieren können. Kosmische Strahlung und die für den Mars typischen Sandstürme werden durch eine spezielle Bauweise und ausgewählte Materialien abgehalten.

Das Space Loft steht mit einer Wohnfläche von 897 Quadratmetern für stolze 890 Millionen Euro zum Kauf, wie dem Portfolio auf der Seite von „ImmobilienScout24“ zu entnehmen ist. Der Käufer muss neben der ausreichend großen Geldbörse jedoch auch noch jede Menge Geduld mitbringen: Aktuell ist der Status der besonderen Immobilie noch „Haus in Planung (projektiert)“, gebaut werden soll erst 2060. Dafür muss beim Kauf jedoch wenigstens keine Provision entrichtet werden.

Komfortable Ausstattung

Für den stolzen Preis würde der Käufer aber wohl auch einiges geboten bekommen: Die großzügige Wohnfläche des Space Loft verteilt sich auf zwei Schlafzimmer, zwei Badezimmer, ein Arbeitszimmer, einen Wohnbereich und – laut Anzeige – einen Tempel. Zusätzlich gibt es noch 3 Stellplätze – allerdings lässt „ImmobilienScout“ offen, ob diese für Autos, Mars-Rover oder doch eher Raketen gedacht sind. Das Wohnkonzept sieht außerdem jede Menge Smart-Home-Technik und ein komfortables Interieur vor. So finden sich in der Villa Beschäftigungsmöglichkeiten wie beispielsweise Billard, Darts oder ein Heimkino – inklusive des Gesamtwerks von Louis de Funès. Des Weiteren soll eine futuristische Küche im 90er Jahre-Stil keine kulinarischen Wünsche offenlassen. Gemüse und weitere Pflanzenarten werden in der dreistöckigen Biosphäre angebaut.

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Ein weiteres wichtiges Merkmal stellen Hartmetallböden dar, die über künstliche, regulierbare Magnetfelder die Erdanziehungskraft simulieren. Auch um das Putzen der futuristischen Villa kann sich der Eigentümer drücken: Wie es sich für eine solche Immobilie gehört, sorgen Hausroboter für Sauberkeit und Ordnung. Sie sollen auch die großen Fensterfronten sauber halten, die eine freie und unverbaute Sicht auf die Marslandschaft und den höchsten Berg des Sonnensystems gewähren: den 21,2 Kilometer hohen Olympus Mons.

Schwierigkeit der Rechtsfrage

Der Bezug des Space Lofts soll – laut Plan – im Jahr 2060 möglich sein. Allerdings steht die Umsetzung noch in den Sternen: Denn auch der weit entfernte Raum auf dem Mars ist nicht rechtfrei und wird durch den Weltraumvertrag reguliert, wie die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) schreibt. Ein Jurist der europäischen Weltraumbehörde Esa, Alexander Soucek, erläuterte gegenüber der Zeitung, dass in Bezug auf das Space Loft der Artikel 2 des Weltraumrechtes zu beachten sei: „Der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, unterliegt nicht nationaler Aneignung auf Grund von Souveränitätsansprüchen, durch Benützung oder Besetzung oder irgendeinen anderen Titel“. Der Mars kann also nicht als Eigentum einer Institution oder Person gelten, dennoch steht der rote Planet jedem zur Nutzung und Forschung offen. Essentielle Grundwerte wie Umweltschutz und ein friedliches Miteinander müssten jedoch beachtet werden. Und künftige Marsbewohner müssten sich dem gängigen Prinzip der Raumstationen unterordnen: „Auf den russischen Modulen gilt russisches Recht, auf dem japanischen Kibo-Modul japanisches Recht und so weiter“, zitiert die „FAZ“ Soucek weiter. Einzuhalten wären außerdem das geltende internationale Völkerrecht sowie das Weltraumrecht, erklärt der Esa-Jurist. Alles in allem wäre das Space Loft theoretisch also realisierbar – auch wenn die Anzeige bei „ImmobilienScout 24“ mit sehr viel Humor verfasst und wohl nicht ganz ernst gemeint ist.

Raumfahrt via SpaceX

Es gibt jedoch auch andere Mars-Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, schon in wenigen Jahrzehnten den roten Planeten zu bevölkern. So verfolgt beispielsweise Tesla-Gründer Elon Musk ambitionierte Ziele in Bezug auf die Marsbesiedlung. Mit seinem 2002 gegründeten Forschungsunternehmen SpaceX treibt er die Entwicklung von Weltraumtechnologien voran. Die sich ab 2018 in Entwicklung befindliche Rakete „Big Fucking Rocket“ soll bereits im Jahr 2024 insgesamt 120 Personen zum Mars transportieren können. Bis das Space Loft 2060 fertig gestellt ist, könnte der Transportweg also bereits gesichert sein – nicht umsonst empfiehlt „ImmobilienScout 24“ unter der Rubrik „Hilfreiche Tipps zu diesem Haus“ wohl Space X als „Umzugsprofi für längere Strecken“.

Bildquellen: Vadim Sadovski / Shutterstock.com