So richtet man einen Sparplan für einen offenen Immobilienfonds ein

In offene Immobilienfonds können Anleger oft schon ab sehr kleinen Beträgen investieren. Ein Einstieg in die Fonds grundbesitz global oder grundbesitz europa ist beispielsweise schon ab einer Summe von 50 Euro möglich. Besser als diese Summe nur einmal zu investieren, ist jedoch die Einrichtung eines Fondssparplans. Denn so können sich Anleger durch die regelmäßige Investition kleiner Beträge langfristig ein Vermögen aufbauen – ohne allzu viel Aufwand.

Bei einem Fondssparplan wird regelmäßig eine festgelegte Summe in den vom Anleger ausgewählten Fonds investiert. Da durch die gleichbleibende Sparrate bei einem hohen Fondskurs weniger Anteile und bei einem niedrigen Kurs mehr Fondsanteile gekauft werden können, profitiert der Anleger dabei vom sogenannten Cost-Average-Effekt. Das heißt, Anleger kaufen ihre Fondsanteile somit insgesamt gesehen über dem günstigsten und unter dem ungünstigsten Preis und vermeiden so das Problem, den richtigen – im Sinne von besten – Einstiegszeitpunkt finden zu müssen. Ein weiterer Pluspunkt: Typische Fondsgebühren wie der Ausgabeaufschlag können je nach Broker bei Sparplänen geringer ausfallen oder werden womöglich gar nicht erhoben.

Um einen Fondssparplan einzurichten, benötigt ein Anleger ein Depotkonto bei der entsprechenden Fondsgesellschaft, einer Bank oder einem beliebigen Online-Broker. Nach dem Login ins Online-Depot ist der Punkt „Sparplan“ dann meist als eigenständiger Eintrag im Menü zu finden. Bestehende Sparpläne können dort eingesehen oder angepasst und neue Sparpläne angelegt werden. Bei der Einrichtung eines neuen Sparplans muss sich der Anleger zunächst für den gewünschten Fonds, zum Beispiel einen offenen Immobilienfonds, entscheiden und diesen auswählen. Anschließend können dann die Sparrate, das Intervall, in dem sie eingezahlt werden soll, sowie die Erstausführung festgelegt werden. Bestätigt wird das Ganze wie im Online-Brokerage üblich mit einer TAN – und schon ist der Sparplan eingerichtet.

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Anders als etwa bei diversen Altersvorsorgeprodukten mit Börsenkomponente können Fondssparpläne vom Anleger selbst jederzeit wieder beendet, pausiert oder angepasst werden. Wird es finanziell also einmal eng, kann die Sparrate reduziert oder ganz ausgesetzt werden. Auch die Fondsanteile, die durch den Sparplan erworben wurden, können jederzeit wieder verkauft werden. Lediglich bei einem Sparplan auf einen offenen Immobilienfonds ist zu beachten, dass auch hier die üblichen, gesetzlich vorgeschriebenen Halte- und Kündigungsfristen gelten, sofern die Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden sollen. Ein Handel über die Börse ist hingegen auch hier problemlos möglich.

Fondssparpläne auf offene Immobilienfonds bieten jedoch noch einen weiteren Vorteil: Bei der vorübergehenden Schließung eines offenen Immobilienfonds kann es sein, dass Sparplanbesitzer von der Fondsgesellschaft trotzdem noch Anteile erhalten. So hieß es etwa bei der vorübergehenden Schließung des offenen Immobilienfonds grundbesitz europa: „Bestehende Sparpläne werden weiterhin bedient, sofern die entsprechende depotführende Stelle dies operativ und technisch darstellen kann.“

Ein Sparplan auf einen geschlossenen Immobilienfonds aufzulegen, ist hingegen leider nicht möglich. Denn diese fordern bestimmte Mindestanlagesummen und geben nur zeitlich begrenzt Fondsanteile aus, bis die für das entsprechende Projekt veranschlagte Geldsumme erreicht ist.

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