Aufgepasst: Hier lauern versteckte Kosten beim Immobilienkauf

Beim Hauskauf dürfen die zukünftigen Besitzer nicht ausschließlich auf den reinen Kaufpreis der Immobilie schauen. Denn abgesehen von diesem, kommen noch jede Menge andere Nebenkosten auf sie zu, die schnell zu einer unerwarteten Belastung werden können.

Die Maklergebühr

Das Bestellerprinzip, das 2015 in Deutschland in Kraft getreten ist, gilt zwar für die Vermietung von Immobilien, aber nicht unbedingt beim Kauf einer Immobilie. Deshalb können der Hausverkäufer und der neue Besitzer theoretisch frei verhandeln, wer die Kosten des Maklers zu tragen hat – meist wird es jedoch der Käufer sein. Die Provision für den Makler richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Welchen Prozentsatz davon der Makler verlangen darf, variiert jedoch je nach Bundesland.

Die Kosten für den Notar

Der Immobilienkauf wird erst durch eine notarielle Beglaubigung gültig. Deshalb muss diese bei jedem Immobilienverkauf stattfinden. Die Gebühr für den vom Notar beglaubigten Kauf beträgt zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Sie wird meist vom neuen Besitzer der Immobilie übernommen.

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Das Grundbuchamt

Die Eintragung im Grundbuch signalisiert die endgültige Übergabe des Objektes an den neuen Besitzer. Auch das kostet. Beim Eintrag kommen auf den Käufer des Hauses noch einmal knapp 0,5 Prozent des Kaufpreises als Gebühr hinzu.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer muss bei jedem Immobilienkauf gezahlt werden. Berechnet wird sie wiederum anhand des Kaufpreises. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Zwar ist es üblich, dass der Käufer der Immobilie auch die Grunderwerbssteuer entrichtet, jedoch muss sie rechtlich gesehen von der Seite geleistet werden (egal ob Käufer oder Verkäufer), welche sich beim Unterzeichnen des Kaufvertrages dazu verpflichtet.

Laufende Kosten

Auch nach dem Abschluss des Immobilienkaufes müssen sich die neuen Besitzer auf jeden Fall bewusst sein, dass weitere laufende Kosten auf sie zukommen. So müssen neben den anfallenden Renovierungsarbeiten beispielsweise auch jährlich die Grundsteuer sowie eine Abwassergebühr gezahlt werden. Diese kommen unausweichlich zusätzlich zu den Tilgungsraten auf die Immobilienbesitzer zu.

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