Mieterhöhung nach Modernisierung: Das darf der Vermieter und das nicht
Die Durchführung einer Modernisierung ist immer mit einer Investition und dem damit einhergehenden finanziellen Aufwand verbunden. Wohnungseigentümer dürfen hierbei die ansässigen Mieter über eine Umlage an den Kosten beteiligen. Art und Umfang der Mieterhöhung sind jedoch genau geregelt.